CasinoMulti · Geprüft5 Min. Lesezeit

Illegales Online-Glücksspiel melden: So funktioniert der Hinweis an die GGL

Wer unerlaubtes Online-Glücksspiel, problematische Werbung oder andere Verstöße vermutet, kann Hinweise an die GGL senden. So prüfst du zuerst die Whitelist, sammelst Belege und nutzt das Hinweisportal richtig.

Illegales Online-Glücksspiel melden: So funktioniert der Hinweis an die GGL
Bildquelle: Magnific · AI-genererad / AI-genererad bild; använd enligt Magnific-kontots villkor

Wer in Deutschland ein möglicherweise unerlaubtes Online-Glücksspielangebot, problematische Glücksspielwerbung oder andere Auffälligkeiten bemerkt, kann einen Hinweis an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) senden. Die Behörde betreibt dafür ein eigenes Hinweisportal.

Wichtig ist die Abgrenzung: Das Portal ist für regulatorische Hinweise gedacht. Die GGL weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Beschwerden über einzelne Transaktionen mit einem Glücksspielanbieter bearbeitet. Für einen Streit über eine Auszahlung oder die Rückforderung von Verlusten ist das Hinweisportal daher nicht der richtige Weg.

Was kann bei der GGL gemeldet werden?

Nach Angaben der GGL können Hinweise unter anderem folgende Themen betreffen:

  • unerlaubtes Glücksspiel im Internet,
  • Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote,
  • Werbung für erlaubte Glücksspielangebote,
  • Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Online-Glücksspielangeboten,
  • Verdacht auf Geldwäsche.

Damit ist das Portal breiter angelegt als eine reine Meldestelle für illegale Casino-Websites. Entscheidend ist, dass der Hinweis konkret genug ist, damit die Behörde den Sachverhalt prüfen kann.

Zuerst prüfen: Steht der Anbieter auf der Whitelist?

Die GGL empfiehlt, vor einer Meldung zunächst zu prüfen, ob das betroffene Angebot erlaubt oder unerlaubt ist. Als wichtigste Orientierung dient die amtliche Whitelist mit den erlaubten Anbietern.

Fehlt ein Anbieter in dieser Liste, behandelt die GGL das Angebot als unerlaubtes Glücksspiel. Nach Angaben der Behörde müssen Anbieter mit einer staatlichen Erlaubnis in Deutschland außerdem ihre Erlaubnis auf der Startseite angeben. Die GGL weist zudem darauf hin, dass Anbieter mit deutscher staatlicher Erlaubnis ausschließlich eine .de-Domain verwenden dürfen.

Unsere ausführliche Erklärung zur aktuellen Liste findest du im Beitrag GGL-Whitelist: erlaubte Anbieter prüfen. Einen allgemeinen Überblick zum deutschen Markt bietet außerdem die CasinoMulti-Seite zu Deutschland.

Welche Angaben sollte ein Hinweis enthalten?

Je genauer die Meldung ist, desto besser kann die GGL sie einordnen. Die Behörde empfiehlt, die klassischen fünf W-Fragen zu beantworten:

  1. Wer hat den möglichen Verstoß begangen?
  2. Was ist passiert?
  3. Wann ist es passiert?
  4. Wo ist es passiert?
  5. Wie lässt sich der Verstoß belegen?

Als Belege können je nach Fall Screenshots, Fotos, Videos oder Korrespondenz mit dem Anbieter hilfreich sein. Bei Internetangeboten sollte die vollständige URL angegeben werden. Bei Werbung über Influencer, Streamer oder Vergleichsportale empfiehlt die GGL eine möglichst genaue Bezeichnung der beteiligten Personen oder Seiten.

Warum die vollständige URL wichtig ist

Ein Markenname allein reicht nicht immer aus. Glücksspielanbieter können unter mehreren Domains auftreten, und bei einer Prüfung ist die konkrete Internetadresse entscheidend.

Wer einen möglichen Verstoß dokumentiert, sollte deshalb nicht nur einen Screenshot der Startseite speichern, sondern auch die vollständige URL, Datum und möglichst Uhrzeit festhalten. Bei Werbung kann zusätzlich der Fundort relevant sein, etwa eine Website, ein Social-Media-Kanal oder ein anderer Online-Dienst.

Kann ein Hinweis anonym abgegeben werden?

Die GGL erklärt, dass Kontaktdaten hilfreich sind, wenn für die Prüfung zusätzliche Angaben benötigt werden. Alternativ kann im Hinweisgebersystem ein anonymer Postkasten eingerichtet werden. Dieser sollte regelmäßig geprüft werden, falls Rückfragen eingehen.

Die Behörde kann Hinweisgebenden allerdings nicht mitteilen, ob anschließend ein Untersagungsverfahren oder eine andere Maßnahme gegen einen Anbieter eingeleitet wurde. Dafür nennt die GGL rechtliche Gründe.

Wofür ist die GGL nicht zuständig?

Das ist besonders wichtig, weil nicht jede Beschwerde über ein Casino in das Hinweisportal gehört. Die GGL nennt mehrere Bereiche, für die sie dort nicht zuständig ist:

  • zivilrechtliche Ansprüche wie die Auszahlung eines Guthabens oder die Rückforderung von Spielverlusten,
  • individuelle Rechtsberatung,
  • stationäre Glücksspielangebote,
  • Datenschutzbeschwerden nach der DSGVO,
  • Beantragung oder Aufhebung einer OASIS-Spielersperre.

Wer beispielsweise nur klären möchte, warum ein konkretes Casino-Auszahlungsproblem besteht, sollte den Fall daher nicht als regulatorischen Hinweis darstellen, wenn kein entsprechender Verdacht vorliegt.

Was kann die GGL gegen unerlaubtes Glücksspiel tun?

Die GGL beschreibt mehrere Instrumente zur Bekämpfung unerlaubten Online-Glücksspiels. Dazu gehören unter anderem Untersagungsverfahren, Zwangsgelder, Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Meldungen möglicher Straftaten an Staatsanwaltschaften.

Darüber hinaus nennt die Behörde IP-Blocking gegenüber Zugangsvermittlern und Payment-Blocking gegenüber Finanzdienstleistern. Auch mögliche Geldwäsche- oder Steuertatbestände können an die zuständigen Stellen gemeldet werden.

Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Hinweis automatisch zu einer dieser Maßnahmen führt. Die GGL prüft den konkreten Sachverhalt und entscheidet auf Grundlage ihrer Zuständigkeit und der vorliegenden Informationen.

Warum eine Website nach der Meldung trotzdem noch erreichbar sein kann

Die GGL weist darauf hin, dass es für Hinweisgebende frustrierend sein kann, wenn eine gemeldete Website weiterhin sichtbar bleibt. Für die praktische Wirkung ist nach Darstellung der Behörde aber auch entscheidend, ob eine Teilnahme aus Deutschland noch möglich ist, insbesondere Registrierung und Einzahlung.

Eine weiterhin aufrufbare Website bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Hinweis unbearbeitet geblieben ist.

Schritt für Schritt: einen belastbaren Hinweis vorbereiten

Vor dem Absenden empfiehlt sich diese kurze Checkliste:

  1. Anbieter und konkrete Domain in der GGL-Whitelist prüfen.
  2. Vollständige URL und Datum sichern.
  3. Den möglichen Verstoß knapp und sachlich beschreiben.
  4. Screenshots oder andere Belege speichern.
  5. Bei Werbung den Kanal, die Person oder das Portal genau benennen.
  6. Prüfen, ob die GGL für das Thema tatsächlich zuständig ist.
  7. Hinweis über das offizielle GGL-Portal übermitteln.

Offizielle Quellen

Fazit

Wer illegales Online-Glücksspiel oder einen anderen regulatorisch relevanten Verstoß vermutet, sollte zuerst die amtliche Whitelist prüfen und anschließend möglichst konkrete Belege sammeln. Das GGL-Hinweisportal ist für solche Hinweise vorgesehen, aber nicht für normale Auszahlungsstreitigkeiten oder individuelle Rechtsberatung.

Eine sachliche Meldung mit vollständiger URL, Datum, Beschreibung und nachvollziehbaren Nachweisen gibt der Behörde die beste Grundlage für eine Prüfung.

So arbeitet die Redaktion

Wir prüfen Lizenz, Bedingungen, Zahlungen und verfügbare Spielerschutz-Tools. Kommerzielle Beziehungen ändern unsere Faktenstandards nicht.

TeilenFacebookXWhatsApp
Community

Kommentare

Bitte sachlich kommentieren. Alle Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Weitere Ratgeber und Analysen aus der Redaktion.